Wir implementieren den Datenschutz für Sie
Die Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben ist komplex und erfordert Expertise in juristischer und technischer Hinsicht. Wir übernehmen für Sie die Umsetzung und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter.
Was ist Datenschutz?
Die missbräuchliche Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten kann die Freiheitsrechte der Betroffenen erheblich verletzen. Ein Beispiel hierfür wäre die unachtsame Weitergabe von Kredit- oder Gesundheitsdaten.
Aufgrund der hohen Tragweite von Datenschutzverletzungen, hat der EU-Gesetzgeber den Datenschutz als ein Menschenrecht im Sinne des Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU festgehalten.
Die Datenschutzgesetzte, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sollen die Rechte der Menschen schützen. Die Datenschutzgesetze legen hierzu technische und organisatorische Mindeststandards fest.
Eine Verletzung dieser Anforderungen kann horrende Bußgelder zur Folge haben.
Welche Sanktionen und Bußgelder drohen?
Nach Art. 83 DSGVO sind Strafen in Millionenhöhe möglich. Die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten wäre ein Verstoß gegen die DSGVO und hätte auch ein Bußgeld im Sinne dieser Vorschrift zur Folge.
Ist es Pflicht, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen?
Mehr zur Bestellpflicht finden Sie hier: Datenschutzbeauftragter.
Kann ich auch einen Mitarbeiter als Datenschutzbeauftragten bestellen?
Weitere Informationen hierzu finden Sie auf folgender Seite: Datenschutzbeauftragter